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DSGVO-konforme Webanalyse: Worauf Unternehmen achten müssen
Eine praktische Checkliste für die Auswahl eines DSGVO-konformen Analysetools. Sechs Kriterien, die Sie vor dem Einbinden prüfen sollten.
Published August 2026
Zwei Kernfragen der DSGVO an Ihre Webanalyse
Die DSGVO gilt für jede Software, die Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet. Für die Webanalyse entscheiden zwei Fragen über den Aufwand:
- Werden Cookies oder Gerätekennungen gesetzt? Falls ja, fordert die ePrivacy-Richtlinie ein vorheriges Banner und eine explizite Einwilligung.
- Werden personenbezogene Daten wie IP-Adressen gespeichert? Falls ja, greifen umfangreiche DSGVO-Pflichten wie Auskunfts- und Löschrechte.
Ein cookieloses Tool beantwortet beide Fragen mit "Nein", wodurch die Banner-Pflicht entfällt und das Risiko gegen null geht.
Die Checkliste: 6 Kriterien für die Auswahl
1. Keine Cookies, kein Consent-Banner
Ohne Cookies entfällt die Banner-Pflicht vollständig.
2. Keine dauerhafte Speicherung von IP-Adressen
IPs müssen flüchtig gehasht und das Original sofort gelöscht werden.
3. Datenhaltung ausschließlich in der EU
Serverstandort in der EU ohne zwischengeschaltete US-Dienste.
4. Bereitstellung eines AVV (Art. 28 DSGVO)
Ein unterschriftsreifer Auftragsverarbeitungsvertrag muss vorliegen.
5. Transparente Liste der Unterauftragsverarbeiter
Offenlegung aller Partner und ihrer Aufgaben.
6. Aufbewahrungsfristen und automatische Löschung
Keine unbegrenzte Speicherung ohne definierten Löschprozess.
Wie MetriXs die Kriterien erfüllt
| DSGVO-Anforderung | Umsetzung bei MetriXs |
|---|---|
| Rechtsgrundlage | Berechtigtes Interesse; keine Personendaten gespeichert |
| Einwilligung (ePrivacy) | Nicht erforderlich, keine Cookies gesetzt |
| Datensparsamkeit | Nur flüchtiger Tages-Hash; rohe IP wird verworfen |
| Speicherbegrenzung | Aufbewahrung nach Plan (1 Monat bis 2 Jahre) mit automatischer Löschung |
| Datenresidenz | Hosting in Deutschland, keine Daten verlassen die EU |
| Art. 28 AVV | Unterschriftsreifer AVV zum Download verfügbar |
| Unterauftragsverarbeiter | Transparente Liste: Hetzner, Mollie, Lettermint, MaxMind (lokal) |
| Betroffenenrechte | Keine Personendaten gespeichert, keine Identifizierung möglich |
"DSGVO-konform" mit Cookies ist nicht dasselbe
Tools mit Cookies sind nur dann konform, wenn Sie ein technisch einwandfreies Banner pflegen und Opt-ins protokollieren. Eine cookielose Lösung verankert den Datenschutz in der Systemarchitektur.
Häufig gestellte Fragen
- Verlangt die DSGVO ein Cookie-Banner für Webanalyse?
- Nur wenn Cookies gesetzt oder personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ohne Cookies entfällt die Pflicht.
- Was ist ein AVV und brauche ich einen?
- Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist für jeden Analysedienstleister gesetzlich vorgeschrieben. MetriXs stellt diesen fertig bereit.
- Reicht cookieloses Tracking für vollständige Konformität?
- Es deckt die größten Hürden ab. Zusätzlich sind ein AVV, eine Datenschutzerklärung und EU-Hosting erforderlich.
- Wie werden Betroffenenanfragen behandelt?
- Da keine personenbezogenen Daten gespeichert werden, gibt es keine individuellen Datensätze, die herausgegeben oder gelöscht werden müssten.
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